Geschäftsordnung für die Fachgruppe Evangelische Familienbildung in der eaf

  1. Die korporativen Mitglieder der eaf nach §3 (2) der Satzung bilden die Fachgruppe Evangelische Familienbildung. Die Fachgruppe dient der besonderen Wahrnehmung des Arbeitsfeldes Familienbildung innerhalb der eaf. Sie unterstützt ihre Mitglieder durch Austausch, Fortbildung und fachbezogene Informationen, bündelt die familien- und bildungspolitischen Interessen der Einrichtungen. Sie stärkt die eaf bei der Wahrnehmung der Bedarfe von Familien und berät das Präsidium und die Bundesgeschäftsstelle bei Themen mit Bezug zum Arbeitsfeld Familienbildung.
  2. Die Mitglieder der Fachgruppe treffen sich mindestens alle zwei Jahre zu einer Vollversammlung, die in der Regel online gegebenenfalls aber auch hybrid stattfindet. Die Einladung zur Vollversammlung erfolgt unter Bekanntgabe einer Tagesordnung mindestens acht Wochen vor dem Termin. Es wird ein Protokoll geführt. Entscheidungen werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
    Die Vollversammlung dient der Reflexion der bisherigen Arbeit und dem Austausch untereinander. Die Vollversammlung benennt zentrale Themen der Familienbildung und aus ihrer Sicht wichtige familienpolitische Aufgabenstellungen. Sie benennt außerdem Themen und Bedarfe, die im Netzwerk Evangelische Familienbildung bearbeitet werden sollen.
  3. Die Vollversammlung der Fachgruppe wählt alle vier Jahre aus ihrer Mitte heraus eine:n Sprecher:in sowie Delegierte für die Mitgliederversammlung der eaf nach §8 (2) b. der Satzung der eaf. Die Anzahl der maximal zu wählenden Delegierten richtet sich nach dem in §8 (2) b der Satzung der eaf genannten Schlüssel.
    Soweit gewünscht und möglich, können Stellvertreter:innen für die einzelnen Delegierten benannt werden. Die Delegierten bestimmen aus ihrer Mitte heraus eine Stellvertretung für die Sprecher:in.
  4. Die Vollversammlung der Fachgruppe beschließt eine Beitragsordnung, die der Zustimmung des Präsidiums der eaf bedarf (siehe §3 (4) der Satzung der eaf).
  5. Die / Der Sprecher:in bzw. ihre Stellvertretung vertritt die Vollversammlung der Fachgruppe im Präsidium der eaf.
  6. Die Delegierten bilden gemeinsam mit der / dem Sprecher:in das Entscheidungsgremium der Fachgruppe zwischen den Vollversammlungen der Fachgruppe. Sie beraten über fachpolitische Themenstellungen, Positionierungen, Arbeitsvorhaben und Themenstellungen für Fortbildungen und weitere Veranstaltungen sowie über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Evangelische Familienbildung.
  7. Die Delegierten und die / der Sprecher:in treffen sich mindestens 2x pro Jahr online und - soweit möglich - 1x in Präsenz bzw. hybrid zu Arbeitstreffen. Entscheidungen der Arbeitstreffen werden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden getroffen. Zwischen den Arbeitstreffen können Entscheidungen auch im Umlaufverfahren per E-Mail getroffen werden. Keine Rückmeldung innerhalb einer angegebenen Frist gilt dabei als Enthaltung.
  8. Anträge auf Mitgliedschaft in der Fachgruppe werden von den Delegierten gemeinsam mit der / dem  Sprecher:in im Umlaufverfahren beraten und dem Präsidium der eaf mit einem Votum zur Entscheidung vorgelegt.
    Über den Ausschluss von Mitgliedern der Fachgruppe berät die / der Sprecher:in gemeinsam mit den Delegierten. Ein entsprechendes Votum wird ebenfalls dem Präsidium der eaf zur Letztentscheidung nach §4 (2) der Satzung der eaf vorgelegt.
    Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist nach den Regelungen in §4 (3) der Satzung der eaf möglich.
  9. Eine Änderung dieser Geschäftsordnung ist von der Vollversammlung der Fachgruppe vorzuschlagen und bedarf der Zustimmung durch das Präsidium der eaf.

    Stand: 15.05.2025 (genehmigter Vorschlag der Delegierten;  Zustimmung Präsidium erfolgt)