DAK-Modell für spürbare Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag

11.11.2022

eaf, Diakonie und DAK stellen Berechnungen des Pflegeökonomen Rothgang vor

Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Versicherte mit mehr als einem Kind bis August 2023 bei den Pflegebeiträgen entlasten. Eine aktuelle Studie des Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit zeigt erstmals den Umfang möglicher Entlastungen. Demnach könnten Familien im Durchschnitt um 176 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Pflegeversicherung würden dadurch jährliche Einnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro entgehen. Die dadurch entstehende Finanzlücke muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden, fordern die DAK-Gesundheit, die Diakonie Deutschland und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf).

„Es ist wichtig, dass die gesellschaftliche Leistung von Eltern vom Bundesverfassungsgericht sichtbar gemacht wurde“, unterstrich eaf-Präsident Bujard am 11. November 2022 während der gemeinsamen Pressekonferenz. „Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Leistung – Fürsorgezeit und finanzielle Kosten –, von der auch die gesamte Gemeinschaft der Versicherten profitiert. Insbesondere Mütter schultern die erziehungsbedingten Opportunitätskosten, indem sie häufig zugunsten der Kindererziehung beruflich zurückstecken und so Einkommen, Alterssicherung und Aufstiegschancen einbüßen.“
Kassenchef Storm mahnte: „Die Zeit drängt. Es ist Aufgabe der Politik, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes praxistauglich umzusetzen und Familien in dieser Krisenzeit spürbar zu entlasten.“ Deshalb sei es sinnvoll, die Neuordnung der Pflegebeiträge mit der ohnehin anstehenden nachhaltigen Reform der Finanzen in der Pflegeversicherung zu verknüpfen.