Geschäftsordnung für das Forum Familienbildung

(beschlossen auf der Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen am 14. Juni 2016)

I. Grundsätze

1. Aufgaben des Forums Familienbildung

Das Forum Familienbildung nimmt für die eaf die fachliche und fachpolitische Vertretung des Arbeitsfeldes Evangelische Familienbildung auf der Bundesebene wahr.
Zu den Aufgaben des Forums gehören insbesondere

  • Evangelische Familienbildung auf Bundesebene öffentlich zu vertreten, ihre fachpolitischen Interessen wirksam geltend zu machen und auf eine aktive Beteiligung der Evangelischen Familienbildung in familienpolitisch relevanten Angelegenheiten hinzuwirken,
  • die Akteure der Evangelischen Familienbildung miteinander zu vernetzen und deren Zusammenarbeit zu fördern,
  • mit Organisationen anderer familienbildungsrelevanter Arbeitsfelder zusammen zu arbeiten,
  • Inhalte und Konzeptionen Evangelischer Familienbildung weiter zu entwickeln, Förderprogramme zu initiieren sowie Evaluationsprozesse anzustoßen,
  • die Akteure im Bereich Evangelischer Familienbildung durch wechselseitige Kontakte, Informationen sowie deren Auswertungen zu fördern,
  • Einrichtungen und Werke Evangelischer Familienbildung bei der Verfolgung ihrer fachlichen und förderungspolitischen Interessen zu unterstützen und zu beraten,
  • zentrale Fortbildungsmaßnahmen zu organisieren und durchzuführen.

2. Status des Forums Familienbildung innerhalb der eaf

Das Forum Familienbildung besteht aus

  • der Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen,
  • dem Fachbeirat Familienbildung und
  • der Servicestelle Familienbildung

und ist nach § 5a der Satzung integraler Bestandteil der eaf. Es verfügt über keine eigene Rechtsfähigkeit, ist aber in seiner Aufgabenzuständigkeit und Aufgabenverantwortung mit besonderen Kompetenzen ausgestattet.

II. Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen

1. Mitglieder

1.1

Ordentliche Mitglieder der Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen können auf Antrag evangelische Einrichtungen und Werke der Familienbildung werden, die über ein ausgewiesenes Konzept und / oder eine nachweisbare und kontinuierliche Angebotsstruktur für Familienbildung verfügen.

Mit besonderer Begründung können auch Anbieter von Familienbildung ordentliches Mitglied werden, die sich nicht in ausdrücklich evangelischer Trägerschaft befinden, aber über ein mit den anderen Mitgliedseinrichtungen vergleichbares, ausgewiesenes Konzept und / oder eine nachweisbare und kontinuierliche Angebotsstruktur für Familienbildung verfügen. Anbieter in diesem Sinne sind auch evangelische Fachstellen mit dem Schwerpunkt Familienbildung.

1.2

Wird von einer Landesarbeitsgemeinschaft der Evangelischen Familienbildung bzw. von einem entsprechenden evangelischen Zusammenschluss von Familienbildungseinrichtungen auf Landesebene eine Person als Vertreterin / Vertreter benannt, so kann auch diese ordentliches Einzelmitglied werden, solange sie diese Funktion innehat. Für sie gilt die Beitragsordnung entsprechend.

1.3

Die Mitgliedschaft ist mit einem entsprechenden Formular bei der Servicestelle Familienbildung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium der eaf auf Grundlage einer Empfehlung der nach II. 3. gewählten Delegierten der Bundeskonferenz.

1.4

Der Austritt kann durch schriftliche Erklärung an die Servicestelle Familienbildung jeweils zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung muss bis spätestens 30. September vorliegen.

2. Aufgaben und Versammlungen

2.1

Die Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen ist das oberste Beschlussorgan des Forums Familienbildung. Sie kann dem Fachbeirat und der Servicestelle Aufträge erteilen und Schwerpunkte für die fachliche Arbeit setzen.

Die Bundeskonferenz sorgt für den notwendigen fachlichen und fachpolitischen Austausch und formuliert den Bedarf zur Erarbeitung grundlegender Positionen und Perspektiven für die Weiterentwicklung Evangelischer Familienbildung.

Sie ist dabei an die Satzung der eaf und an die Entscheidungen des Präsidiums der eaf gebunden.

2.2

Die Bundeskonferenz tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen.

2.3

Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich spätestens vier Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung.

2.4

Ergänzende Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung in der Servicestelle eingereicht werden. Davon unbenommen bleibt das Recht, auf der Bundeskonferenz schriftlich Eilanträge einzubringen, die dann mit einfacher Mehrheit der Anwesenden auf die Tagesordnung gesetzt werden.

2.5

Außerordentliche Versammlungen der Bundeskonferenz sind einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich begründen.

2.6

Die Bundeskonferenz ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse erfolgen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Über Änderungen der Geschäftsordnung entscheidet die Bundeskonferenz mit der einfachen Mehrheit der Stimmen aller ordentlichen Mitglieder. Sollte eine solche Abstimmung aufgrund zu geringer Anwesenheit nicht möglich sein, so kann innerhalb der nächsten vier Wochen unter Wahrung der Einladungsfrist (siehe II. 2.3) zu einer außerordentlichen Versammlung eingeladen werden. Diese Versammlung entscheidet dann mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Änderungen.

2.7

Grundsätzlich verfügen alle ordentlichen Mitglieder der Bundeskonferenz über jeweils eine Stimme.

Eine befristete Übertragung der Stimmrechte ist möglich, wenn dies der Servicestelle mindestens eine Woche vor der Bundeskonferenz schriftlich mitgeteilt wird.

3. Wahlen

Die Bundeskonferenz der Evangelischen Familienbildungseinrichtungen wählt in geheimer Wahl aus ihrer Mitte eine Sprecherin / einen Sprecher sowie eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter jeweils für die Dauer von vier Jahren. Die Sprecherin / der Sprecher leitet die Sitzungen, vertritt die Bundeskonferenz innerhalb der eaf und nimmt am Fachbeirat Familienbildung teil.

Sie / er ist Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für die Servicestelle und vertritt mit einer Stimme das Forum Familienbildung im Präsidium.

Darüber hinaus wählt die Bundeskonferenz aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren bis zu neun Delegierte für die Mitgliederversammlung der eaf.

Auf geheime Wahl kann verzichtet werden, soweit die Bundeskonferenz dies ohne Gegenstimme beschließt.

4. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für die Bundeskonferenz, insbesondere für die Vor- und Nachbereitung der Versammlungen, wird von der Servicestelle Familienbildung geleistet.

5. Beitrag

5.1

Die ordentlichen Mitglieder der Bundeskonferenz verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrages, der nach Rechnungsstellung spätestens bis zum 31. März zu entrichten ist.

5.2

Näheres wird in einer von der Bundeskonferenz zu beschließenden Beitragsordnung geregelt.

III. Fachbeirat Familienbildung

1. Mitglieder

Dem Fachbeirat Familienbildung gehören an:

  • die Sprecherin / der Sprecher der Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen bzw. ihre Vertreterin / sein Vertreter;
  • eine / ein jeweils von den beteiligten Landesarbeitsgemeinschaften bzw. entsprechenden Zusammenschlüssen auf Landesebene benannte Vertreterin / benannter Vertreter;
  • bis zu fünf weitere Personen aus Arbeitsfeldern, die für die Familienbildung und deren Weiterentwicklung besonders relevant sind und die vom Präsidium der eaf für die Dauer von vier Jahren berufen werden (z. B. aus Diakonie, Kirchen, Wissenschaft, Sozial- und Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, präventiver Kinderschutz sowie Bildung einschließlich Erwachsenenbildung). Die erneute Berufung ist möglich. Vorschläge für diese Personen können aus der Bundeskonferenz, dem Fachbeirat und der Servicestelle kommen;
  • die Leitung der Servicestelle mit beratender Stimme.

Die Mitglieder des Fachbeirats nehmen – soweit nicht anders bestimmt – als Gäste an der Bundeskonferenz teil.

2. Aufgaben

Der Fachbeirat Familienbildung berät die Servicestelle in strategischen und fachlichen Fragen. Er bündelt und kommuniziert die fachlichen, bildungspolitischen sowie aus der Familienbildungsarbeit besonders begründeten familienpolitischen Anliegen aus Sicht der Länder und Einrichtungen. Er richtet seine Vorschläge je nach Inhalt und Funktion entweder an die Servicestelle Familienbildung, an die Bundeskonferenz der Evangelischen Familienbildungseinrichtungen und ihre Sprecherin / ihren Sprecher oder an das Präsidium der eaf.

Neben dem oben Genannten liegen die Schwerpunkte seiner Arbeit

  • in der Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu familienbildungsrelevanten Themen,
  • im Austausch von Informationen zu länderspezifischen Entwicklungen und fachpolitischen Aktivitäten und deren Koordination auf Bundesebene,
  • in der Förderung familienbildungsbezogener Vernetzungs- und Kooperationsarbeit sowie
  • in der Beratung von Projekten und Vorhaben der Servicestelle.

3. Leitung und Geschäftsführung

Der Fachbeirat wählt aus seinen Reihen eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden für die Dauer von vier Jahren.

Die Geschäftsführung für den Fachbeirat, insbesondere die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, übernimmt die Servicestelle Familienbildung. Sie erstellt in Abstimmung mit der / dem Vorsitzenden einen Vorschlag zur jeweiligen Tagesordnung und lädt ein.

4. Sitzungen

Der Fachbeirat tagt i. d. R. zweimal jährlich. Eine Einladung mit Tagesordnung erfolgt spätestens vier Wochen vorher.

IV. Servicestelle Familienbildung

1. Aufgaben

Die Servicestelle Familienbildung ist ihren Tätigkeiten nach im Wesentlichen eine Fachstelle für Fragen der Familienbildung. Ihr obliegen umfassend die sich auf das Forum Familienbildung beziehenden Verwaltungs-, Service- und Fachaufgaben. Schwerpunkte der Arbeit sind:

  • Geschäftsführung für die Gremien des Forums Familienbildung,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den familienbildungsrelevanten Institutionen und Organisationen, familienbildungspolitische Interessenvertretung, Erarbeitung von Stellungnahmen, Beteiligung an familienbildungspolitisch relevanten Prozessen,
  • Projektmanagement, Bearbeitung von Förderanträgen, Akquise und / oder Koordination von Gemeinschaftsprojekten,
  • Entwicklung und Durchführung von Modellprojekten,
  • Evaluation, Statistik, Berichterstattungen,
  • eigenständige und kooperative Durchführung von Fortbildungen,
  • Konzeptentwicklung, theoretische Aufarbeitungen, fachliche Fundierung,
  • Fachveranstaltungen,
  • Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen.

Die Servicestelle berichtet der Bundeskonferenz und dem Fachbeirat von ihrer Arbeit und legt einen Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge auf der Bundeskonferenz vor.

2. Organisation

Die Servicestelle verfügt über eine eigene Leitung sowie fest zugeordnetes Personal. Die sich auf das Forum Familienbildung beziehenden Einnahmen und Ausgaben werden über eine gesonderte Haushaltsstelle verbucht.

3. Zusammenarbeit in der eaf

Die Leitung der Servicestelle handelt im Rahmen ihrer Arbeitsplatzbeschreibung eigenständig und mit Vertretungsvollmacht. Die leitende Person ist zur engen Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der eaf verpflichtet. Sie beteiligt diese in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher sowie für die eaf von wesentlicher Bedeutung; dies gilt insbesondere für die politische Außenwirkung, haushaltswirksame Angelegenheiten und Personalentscheidungen. Informationen und Vorlagen an das Präsidium erfolgen in der Regel über die Geschäftsführung der eaf.

4. Dienst- und Fachaufsicht

Die Dienst- und Fachaufsicht über die Servicestelle wird vom Präsidium der eaf wahrgenommen.

V. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung dem geltenden Recht widersprechen oder aus sonstigen Gründen ungültig sein, so bleibt die Geschäftsordnung im Übrigen voll wirksam. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch Beschluss der Bundeskonferenz zu ändern oder zu ergänzen, so dass der mit der ungültigen Bestimmung verfolgte Zweck erreicht wird.