PERSPEKTIVWECHSEL JETZT!

ÖFFENTLICHE VERANTWORTUNG FÜR DAS GELINGEN VON FAMILIE – EINE FRAGE DER PERSPEKTIVE!

Es ist Aufgabe des Staates, die eigenverantwortliche Lebensgestaltung für ALLE Familien zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist ein grundsätzlich anderes, erweitertes Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Gelingen von Familie. Familienförderung bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes; sie erwächst aus Teilhabe, Befähigung und Stärkung von Kompetenz. Damit tritt der Staat nicht an die Stelle von Familien, sondern ihnen zur Seite. Beide, Familie und Staat, sind gemeinsam verantwortlich für das Wohlergehen junger Menschen.
Um dieser aktivierenden, fördernden Rolle effektiv gerecht werden zu können, ist eine Kompetenzordnung erforderlich, die Kooperation und Vernetzung anstelle herkömmlicher „Versäulungen“ und Abschottungen einzelner Handlungsbereiche und Handlungsebenen in den Vordergrund stellt. Familien- und Sozialpolitik müssen viel stärker in den Wechselwirkungen bedacht und im Zusammenhang entwickelt werden. Für den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist es Zeit für einen (familien-) politischen Perspektivwechsel.

Eine Grundgesetzänderung, die in Übereinstimmung mit der Vereinte Nationen-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) die Subjektstellung des Kindes als Träger eigener Grundrechte betont und diese konsequent mit der staatlichen Verantwortung zur Gewährleistung entsprechender Lebens- und Entfaltungsbedingungen verbindet, wird eine grundlegende Weichenstellung für den auf Ermöglichung und Förderung setzenden Perspektivenwechsel bedeuten.
Diese Grundgesetzänderung würde den Rahmen schaffen für notwendige weitere, sogenannte einfachgesetzliche, Änderungen, die die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker in den Mittelpunkt rücken.

Im Zuge der anstehenden Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe muss der Stellenwert der „Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ gemäß §§ 16 ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Angebot für alle Familien grundlegend verbessert werden. Sie ist zukünftig als grundrechtlich verbürgtes „Recht“ auf Förderung, insbesondere durch Familienbildung, -beratung, -erholung und -freizeit auszugestalten und verbindlich zu machen.
Ziel ist es, Eltern jederzeit die Hilfe zu gewähren, die sie benötigen – ohne dass besondere Schwierigkeiten vorliegen müssen.

Der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) ist so zu ergänzen, dass die besondere Berücksichtigung der sozialen Rechte der Kinder und Familien gemäß der UN-KRK als Maßstab für alle Bereiche des Sozialrechts gilt und entsprechend ausgestaltet wird.
Die insgesamt zwölf Sozialgesetzbücher regeln viele soziale Belange von der Grundsicherung bis zu Kranken- und Pflegeleistungen. Nur in einem Gesetzbuch stehen Kinder und Jugendliche im Zentrum (SGB VIII). Wir möchten erreichen, dass die spezifischen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Gesetzbüchern berücksichtigt werden.

Kinder haben besondere Bedürfnisse, denen nur mit einem spezifisch am Wohl des Kindes orientierten Regelsatz entsprochen werden kann. Die geltende Berechnungsmethode, die sich derzeit statistisch und fiskalpolitisch am untersten Level orientiert, muss durch einen normativen Ansatz im Sinne „guter“ Bedingungen für die Entwicklung und Entfaltung der Kinder ersetzt werden.
Das Existenzminimum, von dem insbesondere arme Kinder (Hartz IV), leben müssen, ist sehr wahrscheinlich zu gering bemessen. Wir möchten erreichen, dass kindliche Entwicklungsbedarfe berücksichtigt werden und auch diese Kinder „gut“ aufwachsen können.

Ein Kindergeld für alle, das auf die Höhe der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung angehoben wird, würde die Ungerechtigkeit des geltenden dualen Systems auflösen und zugleich Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen deutlich entlasten.
Zurzeit gibt es für besser verdienende Eltern einen steuerlichen Kinderfreibetrag, der je nach Einkommen deutlich höher als das Kindergeld ist. Wir möchten erreichen, dass das Kindergeld in gleicher Höhe ausgezahlt wird.

Das Recht Betreuung, Bildung und Pflege zu empfangen, muss ebenso wie das Recht und die Pflicht für andere zu sorgen, grundsätzliche Anerkennung als Bürger- und Menschenrecht finden. Nur durch weitergehende Entlastungen, Hilfen und materielle sowie soziale Absicherungen ist Gerechtigkeit und angemessene Teilhabe für diejenigen, die pflegen, sorgen und betreuen, gewährleistet.
Wir möchten erreichen, dass die Pflege kranker und alter Menschen als gesellschaftlich wichtige Aufgabe anerkannt wird. Pflegende Menschen sollen Unterstützung bei ihren Aufgaben erhalten und dadurch nicht in Armut geraten – weder während der Pflege noch im Alter.

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern, das im Zuge der Föderalismusreform ins Grundgesetz aufgenommen wurde, ist aufzuheben. Stattdessen sind Regelungen notwendig, mit denen im Interesse übergreifender, ganzheitlicher Konzepte zur Gestaltung fördernder, aktivierender Lebenswelten, Kooperation und Kooperationskompetenz wesentlich gestärkt werden.
Ziel muss sein, dass die verschiedenen staatlichen Ebenen gut zusammen arbeiten und sich ergänzen, nicht behindern.