Mitglieder der eaf sind zum einen Landesarbeitskreise/Landesverbände, d. h. Verbände, die sich mit familienpolitischen Themen auf Länderebene befassen und dort politische Positionen vertreten. Die gebietliche Zuordnung entspricht oft Landeskirchen, die nicht immer mit den politischen Ländergrenzen übereinstimmen.
Ebenso Mitglieder der eaf sind Fachverbände, deren Wirkungsweise und Arbeitsgebiete familienrelevant und länderübergreifend sind. Diese arbeiten bundesweit.
Die eaf Mitglieder geben eigene Informationsmaterialien und Texte heraus.


