Organisationsstruktur
Die eaf ist ein Zusammenschluss evangelischer Einrichtungen, Werke und Verbände und Landesverbänden bzw. Landesarbeitskreisen, die sich mit familienrelevanten Themenbereichen beschäftigen.
Die in der eaf zusammengeschlossenen Verbände und Arbeitskreise kommen jährlich auf der Mitgliederversammlung zusammen. Sie berät und beschließt über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und über den Haushalt.
Das Präsidium der eaf wird von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Es besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und dem Vizepräsidenten, Beisitzern und Beisitzerinnen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Präsidiums sind die Ehrenpräsidentin und der Ehrenpräsident sowie jeweils ein delegiertes Mitglied aus dem Kirchenamt der EKD und dem Diakonischen Werk der EKD.
Das Präsidium hat die Dienst- und Fachaufsicht über die Bundesgeschäftsstelle der eaf inne und entscheidet über politische Ausrichtung und Vorhaben der eaf. Außerdem beruft es die Mitglieder der beiden ständigen Fachausschüsse (FA 1: Sozialpolitik und Recht bzw. FA 2: Bildung, Beratung und Soziale Infrastruktur), ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren.
Aus aktuellen Anlässen (wie z. B. der Runde Tisch Kindesmissbrauch oder das Jahr der Pflege 2011) bildet die eaf zusätzliche Arbeitskreise und greift dabei auf einen Pool von Experten und Expertinnen aus der Praxis zurück.

